
Klasse B17
Was darf ich fahren?
Ein Führerschein der Klasse B erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeuge - außer den Klassen A1, A2 und A - mit einem maximalen Gewicht von 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Das Führen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg oder Anhänger über 750 kg, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird, ist erlaubt. Führ das Führen aller anderen Arten von Anhängern in Verbindung mit dem Führerschein der Klasse B ist der Führerschein BE oder B96 erforderlich.
Ebenfalls geführt werden dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland. Im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B beinhaltet ab dem 18. Lebensjahr auch den Erwerb der Klassen AM und L.
Der Führerschein B17 gilt in Deutschland und Österreich.
Voraussetzungen
Mindestalter: 17 Jahre
Fahren mit Begleitperson
Beim Führerschein ab 17 muss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Begleitperson mit Dir mitfahren. Bei der Antragstellung müssen die berechtigten Begleitpersonen bereits mit angegeben werden.
Die Begleitpersonen selbst müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen
- darf im Fahreignungsregister nicht mehr als einen Punkt (ab dem 1.5.2014) / drei Punkte (vor dem 30.4.2014) haben
- während der Fahrt weniger als 0,5 Promille Blutalkohol haben
Während der Fahrt musst Du zu deinem Führerschein, den Du vorläufig nur in Papierform als Prüfbescheinigung erhälst, deinen Personalausweis immer bei dir tragen.
Wenn Du 18 wirst...
Die Prüfbescheinigung gilt bis maximal 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag. Um den Führerschein als Plastikkarte zu bekommen, der dich auch zum alleinigen Fahren dann bemächtigt, musst Du also früh genug den Antrag auf Erteilung des richtigen Führerscheins stellen. Die dazu notwendigen Schritte erklären wir Dir gerne.
Übrigens: Deine Probezeit läuft bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem Du die bestandene Prüfungsbescheinigung in den Händen hälst.
Anmeldung
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
- biometrisches Passbild
- Sehtest (i.d.R. ca. 6,43 €)
- Nachweis über einen erfolgreich bestandenen Erste-Hilfe-Kurs für den Erwerb einer Fahrerlaubnis (ca. 33 €)
Pflichtstunden
Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
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THEORIE | ohne | mit |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
PRAXIS | Mindestumfang Fahrten |
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Bundes- / Landstraße | 5 |
Autobahn | 4 |
Dämmerung / Nachtfahrt | 3 |
Gesamt | 12 |
Lern-Paket
Weitere Infos zu Fahren lernen Max findest du hier.
Kosten
GRUNDKOSTEN | |
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einzelner Führerschein | 300,00 € |
wenn gleichzeitige Ausbildung in mehreren Führerschein-klassen für alle Klassen gemeinsam |
350,00 € |
PRAXIS | pro 45 Min. Fahrstunde |
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Grundausbildung | 39,00 € |
Überlandfahrt | 55,00 € |
Autobahnfahrt | 55,00 € |
Dunkelheitsfahrt | 55,00 € |
PRÜFUNG | |
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Theorie | 45,00 € (Fahrschulanteil) zzgl. 22,49 € (TÜV / DEKRA) |
Praxis | 98,00 € (Fahrschulanteil) zzgl. 91,75 € (TÜV / DEKRA) |
BEHÖRDLICHE GEBÜHREN | |
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Führerscheinstelle (Prüfbescheinigung) | 7,70 € |
Fahrerlaubnisbehörde | 43,40 € (mit Probezeit) 42,60 € (ohne Probezeit) |
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