
Klasse A
Was darf ich fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kw.
Der Führerschein schließt bei Erwerb die Klasse AM, A1 und A2 mit ein.
Voraussetzungen
- 24 Jahre bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Stufenführerschein
Bei Vorbesitz der Klasse A2 und Aufstieg auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung und damit auch die theoretische Ausbildung, sofern Du die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens 2 Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung musst Du von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl die praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, ist es für uns verpflichtend, dass wir uns vor der Anmeldung zur Prüfung davon überzeugen müssen, dass Du die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringst.
Eine theoretische und praktische Ausbildung ist dennoch vorgeschrieben, wenn Du- den Führerschein A direkt erwerben möchtest, ohne zuvor die Klasse A2 zu besitzen
- den Führerschein A2 kürzer als zwei Jahre erst besitzt.
Anmeldung
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
- biometrisches Passbild
- Sehtest (i.d.R. ca. 6,43 €)
- Nachweis über einen erfolgreich bestandenen Erste-Hilfe-Kurs für den Erwerb einer Fahrerlaubnis (ca. 33 €)
Pflichtstunden
Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
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THEORIE | ohne | mit * |
Grundunterricht | 12 | 6 * |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 * |
Gesamt | 16 | 10 * |
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
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PRAXIS | ohne | mit * |
Bundes- / Landstraße | 5 | 3 * |
Autobahn | 4 | 2 * |
Dämmerung / Nachtfahrt | 3 | 1 * |
Gesamt | 12 | 6 * |
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Lern-Paket
Weitere Infos zu Fahren lernen Max findest du hier.
Kosten
GRUNDKOSTEN | |
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einzelner Führerschein | 230,00 € |
wenn gleichzeitige Ausbildung in mehreren Führerschein-klassen für alle Klassen gemeinsam |
350,00 € |
PRAXIS | pro 45 Min. Fahrstunde |
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Grundausbildung | 55,00 € |
Überlandfahrt | 55,00 € |
Autobahnfahrt | 55,00 € |
Dunkelheitsfahrt | 55,00 € |
PRÜFUNG | |
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Theorie | 45,00 € (Fahrschulanteil) zzgl. 22,49 € (TÜV / DEKRA) |
Praxis (ohne Stufenregelung) | 115,00 € (Fahrschulanteil) zzgl. 121,38 € (TÜV / DEKRA) |
Praxis (mit Stufenregelung) | 115,00 € (Fahrschulanteil) zzgl. 80,92 € (TÜV / DEKRA) |
BEHÖRDLICHE GEBÜHREN | |
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Führerscheinstelle (Prüfbescheinigung) | 7,70 € |
Fahrerlaubnisbehörde | 43,40 € (mit Probezeit) 42,60 € (ohne Probezeit) |
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